AGB

Geschäftsbedingungen Fenner-Immobilien

Jegliches Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote und die Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen, wie z.B. ergänzende Informationen, Besichtigungen, Begleitung zu Verhandlungen usw., bedeutet Auftragserteilung (Maklervertrag). Das Verwenden unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen und Honorarsätze.

  1. Unsere Nachweise sowie vermittelte Informationen sind für den Empfänger bzw. Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte – auch Berater – ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet, wobei uns Empfänger und Anschrift mitzuteilen sind. Volles Honorar – gemäß u.a. Sätzen – wird uns auch dann geschuldet, wenn der erhaltene Nachweis oder unsere Informationen an Dritte weitergeleitet werden und diese den Hauptvertrag auch ohne unser Mitwirken schließen sowie wenn unsere Kunden den Hauptvertrag nicht allein, sondern zusammen mit anderen abschließen.

Bereits bekannte Angebote / Geschäftsgelegenheiten müssen zurückgewiesen werden. Unser Nachweis gilt als unbekannt, sofern uns der Empfänger die Vorkenntnis nicht unverzüglich mitteilt und widerspricht. Vorkenntnis-Quelle und -Datum sind mitzuteilen.

  1. Courtage/ Maklerhonorar:

Unser Maklerhonorar ist verdient und fällig mit Abschluss der Vertragsgelegenheit (Vertragsabschluss), z.B. eines Miet-, Pacht- oder notariell beurkundeten Kaufvertrages. Die Art des Vertrages ist unerheblich. Es kommt allein auf die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages an. Abschluss und Bedingungen sind uns mitzuteilen.

Dies gilt auch, wenn der Vertragsabschluss erst nach Auftragsbeendigung erfolgt.

Honorarpflicht gemäß u.a. Sätzen besteht auch bei Ersatz- und Folgegeschäften. Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Kunde im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit vom Verkäufer andere Gelegenheiten erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Nachfolger des Verkäufers einen Vertrag schließt oder anstatt zu kaufen mietet. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn in nicht allzu ferner Zeit eine Erweiterung/ Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt, z.B. erst nur gemietet wurde und in Folge ein Kauf zustande kommt oder ein Gewerbevertrag um weitere Flächen ergänzt wird. Volle Honorarpflicht besteht auch bei Erwerb durch Zwangsversteigerung, bei Erwerb von Anteilen an Besitzgesellschaften sowie bei anderen, wirtschaftlich gleichwertigen Geschäften.

Der Courtaganspruch bestehe auch dann, wenn die Bedingungen des Kaufvertrages/ Mietvertrages von den in unserem Angebot genannten Konditionen abweichen.

Der Käufer trägt die Ankaufsnebenkosten, wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie die Maklercourtage inkl. Mehrwertsteuer in gleicher Höhe, wie mit dem Verkäufer zuvor vereinbart wurde. Der Verkäufer trägt die Maklercourtage in der Höhe, wie sie mit dem Auftrag zum Verkauf seiner Immobilie/seines Grundstückes vereinbart wurde.

Unser Erfolgshonorar für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt:

  • Bei einem Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an einen Verbraucher 2,5 – 3% (zzgl. der geltenden Mwst.) des erzielten Gesamtkaufpreises inkl. aller dem Verkäufer vom Käufer versprochenen Leistungen. Generell gilt für den Käufer der gleiche Provisionssatz, wie für den Verkäufer. Maßgeblich ist der im Maklerauftrag mit dem Verkäufer vereinbarte Satz.
  • Bei einem Verkauf von Grundstücken, Kapitalanlagen, Gewerbegrundstücken und -gebäuden und allen weiteren Immobilien und, wenn der Käufer kein Verbraucher ist: 5% zzgl. geltender Mwst.
  • Bei Erbbaurecht zusätzlich zur Gebäudeprovision auf den gesamten zu zahlenden Erbbauzins 1% zzgl. Mwst..
  • Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.

Bei Suchaufträgen zahlt der Käufer die dort vereinbarte Courtage es sei denn, es liegt gleichzeitig ein Maklervertrag mit dem Verkäufer vor, womit dann die Courtageteilung zu gleichen Teilen gem. AGB gilt

  1. Stellung des Maklers:

Die Firma Fenner-Immobilien kann als unabhängiger Makler sowohl für den Käufer/ Mieter als auch für den Verkäufer/ Vermieter tätig werden.

  1. Haftungsausschluss:

Unsere Angaben basieren auf erteilten Informationen Dritter (Verkäufer/ Vermieter). Wir haften nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von uns weitergegebenen Angaben. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenabschluss, Zwischenverkauf, und -Vermietung, Auslassungen und Irrtum bleiben vorbehalten.

  1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch die Abänderung dieser Schriftklausel bedarf der Schriftform.
  2. Erfüllungsort und Gerichtstand, auch für Mahnsachen, ist, soweit gesetzlich zulässig, Eutin.
  3. Verbraucherinformationen:

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs.1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden:

http://ec.europa.eu/consumers/odr.           

Stand 2021-01